Bildungsprämie: Ab sofort gelten neue Förderkonditionen
Größerer Einsatzbereich, keine Altersgrenze, jährliche Förderung: Dank neuer Förderkonditionen für das Bundesprogramm Bildungsprämie erhalten ab dem 1. Juli 2017 noch mehr Menschen die Chance auf finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen.
Erfolg im Beruf setzt eine gute Ausbildung voraus – aber auch die Bereitschaft, sich ein Leben lang weiterzubilden. Mit dem Bundesprogramm Bildungsprämie unterstützt das Bundesbildungsministerium Menschen auf ihrem Bildungs- und Aufstiegsweg.
„Auch die Kath. Landvolkshochschule Hardehausen nimmt Prämiengutscheine an. Gerade für Personen mit einem niedrigen Einkommen ist es oft besonders wichtig, sich weiterzubilden. Deshalb freuen wir uns, wenn wir auf diese Weise unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterstützen können", sagt Birgit Uhe, Verwaltungsleiterin. Beratungsstellen geben noch bis Ende 2020 Prämiengutscheine aus.
Interessant für Berufseinsteiger und ältere Menschen: Seit dem 1. Juli 2017 gibt es keine Altersbegrenzung mehr für den Erhalt eines Prämiengutscheins der Bildungsprämie. Damit öffnet sich die Bildungsprämie für Erwerbstätige unter 25 Jahren sowie für Altersrentner und Pensionäre, die nach dem sogenannten „Flexirentengesetz“ einen flexiblen Einstieg in die Rente wählen. Ausschlaggebend sind allein der Erwerbsstatus (mindestens 15 Stunden pro Woche) und das zu versteuernde Einkommen (nicht mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
Wer sich weiterbilden möchte, kann jetzt jedes Jahr die Bildungsprämie erhalten. Bisher war dies nur alle zwei Jahre möglich. Auch der Einsatzbereich des Prämiengutscheins wurde ausgeweitet: In den meisten Bundesländern - auch in Nordrhein-Westfalen - können jetzt auch Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 Euro gefördert werden.
Das Bundesprogramm Bildungsprämie richtet sich an Personen mit geringem Einkommen. Die Prämie fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildung unabhängig vom Arbeitgeber, um Menschen dabei zu helfen, ihre beruflichen Ziele zu verwirklichen. Die Förderung beträgt 50 Prozent der Veranstaltungskosten. Sie ist auf maximal 500 Euro begrenzt. Das Programm besteht seit 2008. Es wird vom Bundesbildungsministerium und dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Bisher sind über 300.000 Gutscheine der Bildungsprämie ausgegeben worden.
Weitere Informationen zur Bildungsprämie und zu den Neuerungen:
Internet: www.bildungspraemie.de
Kostenfreie Hotline: 0800 26 23 000
E-Mail: buergerservice@bmbf.bund.de